Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bilden einen integrierten Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages oder Auftrages. Bei Werkverträgen gelten vorrangig die individuellen schriftlichen Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden AGBs. Die AQUA-Sanitär AG, nachfolgend AQUA genannt, behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Grundsätzlich gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm118/380, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGBs stehen.

2. Unterlagen

Alle von AQUA erstellten Unterlagen (Offerten, Angebote, Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen von AQUA) bleiben in deren Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wird die Offerte oder Planung nicht berücksichtigt, sind sämtliche von AQUA erstellten Unterlagen AQUA unaufgefordert zurückzugeben. Vervielfältigungen sind zu vernichten. Ansonsten behält sich AQUA das Recht vor, die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

3. Preise

3.1. Allgemein

AQUA behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu ändern.

3.2. Kataloge, Listen, Webseiten, Ausstellungen usw.

Die in Katalogen, Listen, Webseiten, Ausstellungen usw. enthaltenen Preise sind freibleibend.

3.3. Offerten und Auftragsbestätigungen

An Offertpreise ist AQUA längstens während 60 Tagen ab Belegdatum gebunden. Preise in provisorischen, nicht rückbestätigten Auftragsbestätigungen sind während 30 Tagen ab Belegdatum verbindlich. Bei später erfolgter Rückbestätigung, bei Veränderung der angebotenen Liefermenge, Modell- oder Massänderungen behalten wir uns das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen. Besichtigungen vor Ort werden mit einer Auftragspauschale von CHF 80.– exkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

3.4. Berechnung Arbeitsaufwand

An- und Rückfahrtzeit von und bis nach Riedikon ist Arbeitszeit und wird dementsprechend berechnet. Vorbereitungs- und Rüstzeit von Material wie auch der Zeitaufwand für Entsorgung und Rückschaffung von Material wird als Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

3.5. Rabatte

Auf bestimmte Vertrags- bzw. Auftragspositionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertragvereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien sowie Dienstleistungen gebunden.

3.6. Mehrwertsteuer

Vorbehalten keiner ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.). Die MwSt. ist in den Offerten, Verträgen oder Auftragsbestätigungen separat ausgewiesen.

3.7. Pauschalen

Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

3.8. Sonderzeiten und Notfälle

Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Grundsätzlich gelten die ortsüblichen Zuschläge.

4. Änderungen bestätigter Aufträge

Wünscht der Käufer den Inhalt eines bestätigten Auftrags zu ändern, ist dies nur bei Lagerware möglich. Allfällige Anpassungen sind innert 5 Tagen ab Belegdatum schriftlich zu melden. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

5. Höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse

Höhere Gewalt, Pandemie und Epidemie, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und nicht im Einflussbereich von AQUA stehende Ereignisse entbinden AQUA von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar ganz von deren Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz.

6. Technische Unterlagen

Die ausgehändigten technischen Unterlagen sind Eigentum von AQUA. Die Weiterleitung an Dritte, die mit einem Projekt nicht unmittelbar in Zusammenhang stehen, ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Für die Weiterleitung der Planungsunterlagen an den projektausführenden Installateur ist grundsätzlich die Bauleitung, der Architekt oder die Bauherrschaft verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung der Bauherrschaft oder Bauleitung / des Architekten, dass allfällige Planänderungen an die entsprechenden am Bau beteiligten Handwerker termingerecht und vollständig weitergegeben werden. Für Fehler, die aufgrund einer Auftragsänderung am Bau entstehen bzw. entstanden sind, kann AQUA nicht haftbar gemacht werden. Die Massangaben auf den Datenblättern verstehen sich unter dem Vorbehalt von Werkstoleranzen, eventuellen Änderungen sowie weiterer Montagemöglichkeiten. Die Haftung für Folgen fehlerhafter oder unvollständiger Massangaben ist ausgeschlossen.

7. Schallschutz

Die Erfüllung der Schallschutznormen SN/SIA 181 erfordert bauseitige Massnahmen und eine fachgerechte Montage durch den Installateur bzw. Verleger. Diesbezüglich ist jede Gewährleistung oder Haftung seitens von AQUA ausgeschlossen.

8. Verpackung

Fremdes Packmaterial, z.B. bei Lieferungen direkt ab Fabrik, wird zu den Werkskonditionen berechnet.

9. Lieferung

Folgende Lieferfristen gelten:

  • Standardartikel ca. 5 Wochen
  • Möbel und Wellness-Artikel ca. 6-8 Wochen
  • Spezialanfertigungen 10-15 Wochen

Die Lieferungen erfolgen per LKW oder Post/Paketlieferdienst ans Domizil des Kunden oder auf die Baustelle. Der Transportkostenanteil wird auf der Auftragsbestätigung separat ausgewiesen. Die Lieferung versteht sich inkl. Ablad Parkplatz / Talstation, jedoch ohne Einbringung. Für die Entsorgung der Paletten/Verpackung ist der Warenempfänger zuständig. AQUA bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden abgelehnt.

10. Kontrolle der Ware/Abnahme

Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Übernahme zu prüfen. Transportschäden sind dem Überbringer und AQUA innert einem Werktag schriftlich mitzuteilen. Andere Beanstandungen sind schriftlich innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. ab Lieferscheindatum anzubringen. Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlagen noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme.

11. Garantie/Verjährung/Sachmängel

11.1. Handelsware

Mängel, die bei einer ersten Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach Feststellung, spätestens aber 24 Monate vom Versandtag angemeldet werden. Nach Ablauf dieser Garantiefrist wird jede Haftung abgelehnt. Die Garantieleistung ist beschränkt auf die kostenlose Behebung des Mangels, wobei AQUA entscheidet, ob das beanstandete Produkt ersetzt, dafür ein Preisnachlass gewährt oder der Preis zurückerstattet wird. Der Ersatz des beanstandeten Produkts beschränkt sich auf dieses; die Haftung für die Kosten eines allfällig nötigen Aus- und Einbaus ist ausgeschlossen. Jede weitergehende Gewährleistung sowie die Haftung für alle weiteren direkten oder indirekten Schäden ist wegbedungen. Insbesondere sind auch alle Schäden, die durch natürliche Abnützung, unsachgemässe Behandlung, Unachtsamkeit oder Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von AQUA entstehen, von der Haftung ausgeschlossen. Bei Fehlen des Kaufbelegs (Kassabon, Rechnung) wird jeder Garantieanspruch hinfällig. Wegen der Eigenart des Fabrikationsprozesses bei sanitären Apparaten kann für genaue Einhaltung der Masse und Gewichte keine Garantie übernommen werden. Alle in Offerten, Katalogen, Listen und Massskizzen angegebenen Abmessungen und Gewichte verstehen sich daher „zirka“ und sind für AQUA unverbindlich. Ebenso lassen sich sanitäre Apparate fabrikationstechnisch nicht in absoluter Fehlerlosigkeit herstellen. Kleine Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, können deshalb nicht zum Gegenstand einer Beanstandung gemacht werden. Das gleiche gilt bei unbedeutenden Farbabweichungen.

11.2. Sanitärinstallationen

Die Mängelansprüche des Vertragsnehmers verjähren gemäss den SIA-Normen in fünf Jahren ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages für Arbeiten an einem Bauwerk.

12. Retoursendungen

Die Rücknahme setzt das vorgängige schriftliche Einverständnis von AQUA voraus. Eine Rücknahme ist nur innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung in Originalverpackung und gegen Gutschrift (keine Barauszahlung) möglich. Auf den Gutschriften für Warenrücknahme wird ein Abzug von 50% als Aufwandsentschädigung vorgenommen. Ware, die vor mehr als zwei Monaten geliefert worden ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für ab Werk bestellte Ware, beschädigte und gebrauchte Artikel sowie für Spezialanfertigungen, Sonderartikel, Restposten, Ausstellungsmodelle und Sonderangebote. Bei Platten sind grundsätzlich keine Rückerstattungen möglich. Keine Gutschriften für Tauschgeräte (Paletten).

13. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen sind grundsätzlich in den jeweiligen Verträgen bzw. Auftragsbestätigungen festgelegt. Privatkunden werden gegen Bar oder Rechnung beliefert. Bezüge über die Ausstellung können mit EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt werden. Für Geschäftskunden sind alle Fakturen innerhalb von 15 Tagen ab Fakturadatum netto zahlbar. AQUA behält sich das Recht vor, Geschäftskunden auf Kreditwürdigkeit zu überprüfen und die Zahlungsmodalitäten dementsprechend zu ändern. Alle Zahlungen haben durch Bank-, Postüberweisung oder in bar an der Geschäftskasse zu erfolgen. Andere Zahlungen sind ausgeschlossen. Die Überschreitung der Zahlungstermine kann den Entzug des Kredites nach sich ziehen. Die Rechnungen verfallen 15 Tage nach Rechnungsdatum. Mit Überschreitung dieser Frist tritt ohne Mahnung der Verzug ein (sog. Verfalltag), und die Forderung wird zu 7% verzinslich. AQUA ist überdies berechtigt, allfällige Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen. 

14. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von AQUA. Bis dahin darf der Käufer nicht über die Sache verfügen, insbesondere diese weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von AQUA erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er AQUA mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

15. Rücktrittsrecht

Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben von AQUA werden sofort zur Zahlung fällig.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Uster ZH. Es steht AQUA frei, den Käufer an seinem Wohn- bzw. Firmensitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

17. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen

Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch die Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

AQUA-Sanitär AG, Version 05.2022